1. Buchung
Es gelten ausschließlich die im Vertrag genannten Kosten und Leistungen. Der Auftraggeber erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist nach Beendigung der Dienstleistung nach Rechnungslegung innerhalb von 10 Tagen fällig. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Hotels an. Diese Geschäftsbedingungen liegen ggf. bei.
3.a Stornierung von Seminaren und Workshops und mehrtägige Beratungsleistungen
3.a1 Rücktritt durch den Auftraggeber/Auftraggeberin - Beratungsleistung
Werden Veranstaltungen weniger als sechs Wochen vor Beginn abgesagt, berechnen wir Ausfallhonorare in Höhe von 25% der Honorare, weniger als vier Wochen vorher 50%, weniger als drei Wochen vorher 75% und weniger als 10 Tage vorher 100 % der Honorarsumme.
Im Falle einer Stornierung sind bereits getätigte Reisebuchungen, bzw. Reise-Stornogebühren in jedem Fall zu erstatten.
3.a2 Rücktritt durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Veranstalterin ausfallen.
eine nicht vorhersehbare höhere Gewalt eintritt, welche die Veranstaltung unzumutbar erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet.
Bei 1. und 2. bemüht sich die Veranstalterin um sofortigen Ersatz bzw. Alternativlösungen. Ist ein Abbruch notwendig, erfolgt die Erstattung der Kosten abzüglich der bis dahin erbrachten Aufwendungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3.b Stornierung von Coaching- und anderen Einzelberatungsterminen
Wird ein vereinbarter Termin durch den Teilnehmenden weniger 24 Stunden zuvor abgesagt, so entstehen keine Honorarkosten. Wird der Termin weniger als 8 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, berechne ich 50% des vereinbarten Honorars.
4. Nutzungsrechte & Geheimhaltung
Die von mir (Sandra Wettling) entwickelten, angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen, sowie Inhalte von Skripten und anderen schriftlichen und mündlichen Beratungs- und Lehrinhalten dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung genutzt, gelehrt, umgesetzt oder vervielfältigt werden.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung von und Verschwiegenheit über alle vertraulichen personen- und unternehmensbezogenen Daten, Informationen und Fakten, die ihr im Rahmen der Ausführung des Auftrages bekannt geworden sind. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch für den Zeitraum nach der Beratung.
5. Schlussbestimmung
Änderungen, Konkretisierungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder ungültig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die der unwirksamen nach Inhalt und wirtschaftlicher Auswirkung am nächsten kommt. Mannheim gilt als Gerichtsort vereinbart.